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Lyoness

Es sind Hunderte Urteile ergangen, welche Lyoness zur Rückzahlung der „Anzahlungen“ verpflichteten.

Mittlerweile zahlt Lyoness die Anzahlungen abzüglich der ausbezahlten Mitgliedsvorteile über meine außergerichtliche Aufforderung zurück.

Aber auch das Geschäftsmodell „Lyconet“ mit seinen Vouchers und Clouds ist aus rechtlicher Sicht bedenklich. Lyoness zahlt daher über anwaltliche Aufforderung auch diese Investments zurück.