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Presseartikel

Gericht weist Beschwerde gegen Urteil der Vorinstanz ab – Lyoness steht in mehreren europäischen Ländern unter Druck

Quelle: St. Galler Tagblatt 18.08.2020

Gericht weist Beschwerde gegen Urteil der Vorinstanz ab – Lyoness steht in mehreren europäischen Ländern unter Druck

Das Kantonsgericht St. Gallen stützt einen Entscheid des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland. Demnach muss die Firma einst verkaufte Gutscheine abzüglich Provisionen zurückzahlen.

Arbeiterkammer warnt vor Lyconet

Quelle: Der Kurier 09.03.2020

Die AK Vorarlberg hat am Wochenende kritisiert, dass Lyconet mit “wunderbaren Gewinnaussichten” um Jugendliche werbe. Das Geschäftsmodell sei dasselbe geblieben wie jenes von Lyoness. Dagegen wehrt sich das Unternehmen. Lyconet International sei keine Rechtsnachfolgerin der Lyoness Europe AG und verkaufe keine Produkte, sagt das Unternehmen zur APA.

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Trotz 400 Gerichtsurteilen: Lyoness macht als „Lyconet“ weiter

Quelle: ORF 07.03.2020

Über Soziale Netze wirbt die Firma Lyconet, bis vor kurzem als Lyoness bekannt, mit „wunderbaren Gewinnaussichten“ um Jugendliche. 2018 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) gegen Lyoness: Es handelt sich um ein verbotenes Schneeballsystem. Obwohl die Firma hunderte Gerichtsverfahren verlor, macht sie unter neuem Namen weiter. Auch Minderjährige würden angeworben, so die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg.

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Neuer Lack auf alten Pyramidenspielen

Quelle: Arbeiterkammer Vorarlberg

Quasi über Nacht reich werden. Das versprechen die Betreiber von Multi-Level-Marketingsystemen (MLM) allzu gerne. In Wirklichkeit verstecken sich hinter dem modernen Lack altbekannte Pyramidenspiele, in die viele Menschen viel Geld investieren und verlieren. Denn Gewinner sind nur diejenigen, die an der Spitze des Systems stehen. Die unten an der Basis zahlen drauf, wenn das System kollabiert, weil kein frisches Geld mehr aufzutreiben ist. Übrig bleiben meist Schulden, zerstrittene Familien und zerstörte Beziehungen zu Verwandten und Freunden.

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Lyoness muss Altkunden Beiträge zurückzahlen.

Quelle: ORF 05.06.2019

Die Rabattfirma Lyoness Europe, die inzwischen ihre Produkte unter Cashback World vertreibt, muss Kunden aus den Jahren 2007 bis 2012 ihre Beiträge plus Zinsen zurückzahlen. Das ergab ein Vergleich auf Betreiben des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

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Tausende Deutsche bei Instagram und Facebook in Falle gelockt.

Quelle: Bild 02.09.2018

Die Grazer Rabattfirma Lyoness, die sich kürzlich in Cashback World umbenannt hat, darf in Norwegen keine Geschäfte mehr machen. Die Glücksspielbehörde des Landes hat Lyoness als “illegales, pyramidenspielartiges Verkaufssystem” klassifiziert. Lyoness muss seine Aktivitäten sofort stoppen. Das Unternehmen will gegen die Entscheidung berufen.

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Lyoness: Neuer Name, gleiches Geschäftsmodell

Quelle: kleinezeitung.at vom 11.04.2018

Die Grazer Einkaufsgemeinschaft Lyoness startet einen neuen Umbau. Nachdem das Unternehmen 2014 – nach Klagen unzufriedener Mitglieder – die Vertriebsschiene ausgelagert und in Lyconet umbenannt hatte, wurde nun die Lyoness Group AG aus dem Firmenbuch gestrichen. Sie heißt jetzt mWS myWorld Solutions AG.

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Lyoness: Zwangsumstieg auf AGB 2014 per se sittenwidrig!

Quelle: verbraucherrecht.at 28.02.2018

Die Vorgehensweise von Lyoness, den persönlichen Bereich im Web-Portal der Klägerin zu sperren bis die AGB 2014 akzeptiert wurden, befindet das Gericht als per se sittenwidrig.

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Lyoness zur Zahlung verurteilt – Umstellung auf AGB 2014 unzulässig

Quelle: verbraucherrecht.at 06.10.2017

Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien stellt klar, AGB 2014 wurden – mangels Einsichtsmöglichkeit – nicht Vertragsinhalt. Die Klägerin kann ihre getätigten Investitionen zurückfordern.

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Lyoness neuerlich zur Zahlung verurteilt

Quelle: verbraucherrecht.at 31.07.2017

HG Wien bezieht sich auf das vom VKI erwirkte OGH Urteil 10 Ob 45/16i. Die AGB und ZAGB von Lyoness in der Fassung 2012 sind nichtig. Selbst für Lyoness-Mitglieder, die keine Verbraucher wären, sind die Stornobedingungen gröblich benachteiligend.

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OGH kippt Lyoness-Klauseln

Quelle: ORF 13.07.2017

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass 61 Klauseln der Einkaufsgemeinschaft Lyoness rechtswidrig sind. Die Klauseln seien undurchsichtig und gesetzwidrig, so das Urteil. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) startet eine Sammelaktion, damit Betroffene an Lyoness bezahlte Gelder zurückbekommen.

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Rapid-Anlage: Ermittlungen gegen Lyoness ausgeweitet

Quelle: Der Standard 31.01.2017

Rapid-Anlage: Ermittlungen gegen Lyoness ausgeweitet
Staatsanwaltschaft sieht Verstoß gegen Kapitalmarktgesetz – Lyoness blitzte mit Berufung gegen “Schneeball”-Urteil ab

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Handelsketten distanzieren sich von Lyoness

Quelle: Der Standard 10.08.2016

Die Einkaufsgemeinschaft verliert große Zugpferde im Handel. Etliche Unternehmen wollen nicht als Partner des Rabattgeschäfts bezeichnet werden.

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Lyoness und Rapid: Ein Fall für die Justiz

Quelle: Der Standard 04.07.2016

Die Flut an Anzeigen geschädigter Kunden gegen die Einkaufsgemeinschaft reißt nicht ab. Im Visier der Justiz ist auch ihre Partnerschaft mit dem Fußballklub Rapid

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Einkaufsgemeinschaft Lyoness verliert Prozess

Quelle: kurier.at vom 19.01.2016

Die europäische Einkaufsgemeinschaft Lyoness AG muss bei der rechtlichen Aufarbeitung ihrer Altlasten eine gerichtliche Niederlage einstecken. Ein „Lyoness-Kunde“ klagte den Konzern mit Sitz im Schweizer Buchs und Österreich-Zentrale in Graz – und er bekam vor dem Handelsgericht Wien in zweiter Instanz Recht…

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Lyoness – Geschäftsmodell ist verpöntes Schneeballsystem iSd UWG

Quelle: Verbraucherrecht.at vom 18.01.2016

Gegen die weltweit aktive Interneteinkaufsgemeinschaft Lyoness erreichte der Kläger – der vom Wiener Anwalt Dr. Josef Fromhold vertreten wird – ein aufsehenerregendes Urteil. Das Berufungsgericht – wie schon das Erstgericht – sieht im Geschäftsmodell von Lyoness ein verpöntes Schneeballsystem. Beim Geschäftsabschluss des Businesspakets und der Werbekampagnen handelt es sich um eine irreführende Geschäftspraxis iSd UWG, die gem. § 879 ABGB unwirksam ist. Auf andere geltend gemachte Anspruchsgrundlagen (insbesondere Rücktrittsrechte) war laut Ansicht des Gerichts nicht mehr einzugehen.

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Lyoness – Geschäftsmodell ist verpöntes Schneeballsystem iSd UWG

Quelle: verbraucherrecht.at 18.01.2016

Berufungsgericht bestätigt Schneeballsystem und verurteilt Einkaufsgemeinschaft zur Rückzahlung der als Businesspaket und Werbekampagnen bezeichneten Investitionen.

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