Für den Rückforderungsanspruch kommen gleich mehrere Rechtsgrundlagen in Betracht. Die Gerichte haben bis dato Lyoness beispielsweise zur Rückzahlung verpflichtet, da ein verbotenes Schneeballsystem (Anhang Z 14 zu § 2 UWG) vorliegt, die AGB nichtige Vertragsklauseln enthalten (§ 864a ABGB, § 879 Abs 3 ABGB) und intransparent sind (§ 6 Abs 3 KSchG).
Darüber hinaus wurde auch die Geltendmachung von Rücktrittsrechten nach § 27 KSchG, § 5e Abs 2 KSchG (aF) oder § 5 Abs 4 KMG anerkannt.