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Ich habe mein Geld bereits zurückgefordert und Lyoness hat die Rückzahlung abgelehnt, weil angeblich in den AGB steht, dass ich meine Zahlungen nicht zurückfordern kann. Stimmt das?

So steht es zwar in den AGB, aber diese Klauseln sind missbräuchlich und daher nichtig.

Man will Ihnen nur glaubhaft machen, dass sie bei Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückzahlung haben.