So steht es zwar in den AGB, aber diese Klauseln sind missbräuchlich und daher nichtig.
Man will Ihnen nur glaubhaft machen, dass sie bei Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückzahlung haben.
So steht es zwar in den AGB, aber diese Klauseln sind missbräuchlich und daher nichtig.
Man will Ihnen nur glaubhaft machen, dass sie bei Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückzahlung haben.